Künstlersozialabgaben


Die Künstlersozialgabe kann in etwa mit dem Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung verglichen werden. Sie wird grundsätzlich von der Künstlersozialkasse erhoben, nicht von Ihrem Designer oder Texter. Und sie wird immer fällig, auch wenn der von Ihnen beauftragte Künstler (wozu Grafiker, Designer, Texter, Publizisten... grundsätzlich zählen), nicht bei der Künstlersozialkasse versichert ist.

Die Höhe der Abgabe wird jedes Jahr neu festgelegt und betrug unseres Wissens nach, in den Jahren 2014 und 2015 - 5,2% der Rechnungssumme.
Der Unternehmer ist verpflichtet, die eingekaufte Leistung bei der Künsterlsozialkasse anzuzeigen. Der Grafiker, Designer oder Texter hat darauf keinen Einfluß. Er kann weder die Abgabe für Sie entrichten, noch ist er überhaupt verpflichtet, Sie darauf hinweisen.
Da wir aber von Bußgeldbescheiden für Unternehmen gehört haben, die die eingekaufte Leistung der Künstlersozialkasse nicht gemeldet hatten, möchten wir Sie gerne, der Fairniss halber, darüber informieren.

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Die KSK

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Künstlersozialkasse.

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